Pöbeln erlaubt
Wie vor einiger Zeit berichtet, wollte ein ehemaliger Bewerber der Show “Supertalent” die verletztenden Kommentare von Dieter Bohlen nicht so einfach hinnehmen und hatte deshalb Anzeige gegen ihn wegen Beleidigung erstattet.
Nun hat die Hamburger Staatsanwaltschaft darüber befunden und meint laut Berichterstattung der BILD, dass jemand, der sich in so eine Show begibt, auch mit entsprechenden Äußerungen zurechtkommen müsse.
Wörtlich heißt es in der Urteilsbegründung: “Bei Beleidigung sind sämtliche Umstände zu berücksichtigen, wie z.B. Anschauung und Gebräuche der Beteiligten und auch sprachliche und gesellschaftliche Ebene.”
(Quelle)